(veröffentlicht am 01. Juni 2021)
Mit großem Interesse sieht der Autor dem Rechnungsabschluss 2020 der Mustergemeinde Grafenwörth entgegen. Es ist dies die Gemeinde des Herrn Gemeindebundpräsidenten Mag. Alfred Riedl, der im Zivilberuf Wirtschaftstreuhänder (Steuerberater) ist.
Quellen:
Zentrale Frage von großem Interesse: Finden sich die enormen rechtswidrigen Geldaufblähungen in den Voranschlägen 2020 auch im Rechnungsabschluss 2020 ihren Niederschlag?
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Der Autor versucht mit den nachstehenden Schritten, die Wertansätze der Grafenwörther Vermögensbilanz 2020 nachzuvollziehen.
Mit Bildern und beschreibenden Darstellungen sollen die Quellen der Wertansätze dem interessierten Leser vermittelt werden.
Als besondere Zielgruppe betrachtet der Autor dabei die Obleute und MitgliederInnen der Prüfungsausschüsse in den Städten und Gemeinden.
Besteht aus:
Die Aktiva - ANLAGEVERMÖGEN
A.1 Das IMMATERIELLE ANLAGEVERMÖGEN
Erläuterungen zu der obigen Abbildung:
I.1.2 Das MATERIELLE ANLAGEVERMÖGEN (SACHANLAGEN)
Weitere Ärgernisse:
Der MVAG-Code 2226 enthält neben der "Planmäßigen Abschreibung" auch die "Verluste aus dem Vermögensabgang" ! Daher muss man diese Beträge herausrechnen!
A.IV DIE BETEILIGUNGEN
Die Bilanzansätze für die Beteiligungen stimmen korrekt mit den Beträgen der Beilage 6j (Nachweis über unmittelbare Beteiligungen der Gebietskörperschaft) überein!
Die Aktiva - UMLAUFVERMÖGEN
B.I Kurzfristige Forderungen
Die Bilanzansätze für die kurzfristigen Forderungen stimmen mit den Beträgen der gefundenen Quellen überein!
B.III Liquide Mittel
Die Bilanzansätze für die liquiden Mittel stimmen mit den Beträgen des Kassenberichts von Seite 15 überein!
D. SONDERPOSTEN Investitionszuschüsse
Wie aus den Erläuterungen in der nachstehenden Grafik zu sehen ist, bestehen nach Ansicht des Autors Differenzen.
EXKURS: Anlage 6a - Nachweis über Transferzahlungen
E.I Langfristige Finanzschulden
Die Bilanzansätze für die Finanzschulden stimmen mit den Beträgen der Anlage 6c korrekt überein!
F.II Kurzfristige Fremdmittel
Bei den kurzfristigen Fremdmittel besteht keine Übereinstimmung zwischen den Beträgen in der Bilanz mit jenen des angegebenen Nachweises (Anlage 6 t)