(veröffentlicht am 01. Juni 2021)
Rechnungsabschluss 2020 zweier Stadtgemeinden im Vergleich:
II.PASSIVA = Kapital
I.1 Das Eigenkapital
TROFAIACH - "Mustergemeinde"
1. Haushaltsrücklagen
Die Prüfung der Haushaltsrücklagen erweist sich beim RA 2020 von Trofaiach als eine einfache und angenehme Aufgabe!
Zur näheren Erläuterung der obigen Grafik:
Anlage 6b weist eine Gesamtsumme von € 7.600.005,69 aus. Davon sind
Hinweis:
Zwei Positionen sind im RA 2020 Trofaiach nicht prüfbar:
Begründung:
Es fehlt in den Nachweisen
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2. Sonderposten Investitionszuschüsse (Kapitaltransfers)
Der Nachweis für die Sonderposten befindet sich in der Anlage 6g. Sie stimmen mit jenen der Bilanz überein!
Die ertragswirksame Auflösung dieser Sonderposten erfolgte mit einem Betrag von € 107.o23,23 (MVAG 2127).
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3. Langfristige Fremdmittel
Wie die obige Grafik zeigt, werden die langfristigen Fremdmittel korrekt und perfekt nachgewiesen!
4. Kurzfristige Fremdmittel
GÄNSERNDORF - "Avantgarde"-Gemeinde
1. Haushaltsrücklagen - eine Odyssee
Die Prüfung der Haushaltsrücklagen erweist sich beim RA 2020 in Gänserndorf als Verwirrspiel sondergleichen!
Kernerkenntnisse vorweg:
Hier bestätigen sich wieder einmal die fundamentalen Schwächen der "neuen" Kameralistik!
Zur näheren Erläuterung der obigen Grafik:
Die geldwirksamen Auflösungen laut Kassenbericht betragen € 476.555,30. die geldwirksamen Auflösungen laut Investitionsnachweis lauten auf € 478.633,19. Immerhin eine Differenz von € 2.377,89!
Der Autor ist damit mit seinem "Latein" am Ende.
2. Sonderposten Investitionszuschüsse (Kapitaltransfers)
Die Sonderposten (Kapitaltransfers, Investitionszuschüsse) sind geschenkte Gelder von Dritten in der Vergangenheit (bis 31.12.2019) und in der Gegenwart/Zukunft (ab 01.01.2020).
Diese Grafik zeigt eine Stichprobe von 3 Sachverhalten mit folgendem Resultat:
3. Langfristige Fremdmittel
Wie die obige Grafik zeigt, werden die langfristigen Fremdmittel korrekt und perfekt nachgewiesen!
4. Kurzfristige Fremdmittel
Laut Bilanz bestehen die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus der "Nicht voranschlagswirksamen Gebarung".
Wie sich herausstellt, stimmen die Zahlen in der Bilanz nicht mit den Zahlen des Nachweises 6 t überein!
Differenz "von außen" nicht aufklärbar!