(veröffentlicht am 20. August 2020)
Vorab ein Geschenk des Autors (Gratisdownload ohne Registrierung):
Die NÖ Stadtgemeinde Gänserndorf hat bereits den letzten kameralen Rechnungsabschluss 2019 veröffentlicht! Das Werk umfasst 415 Seiten. Es enthält auch ab Seite 295 bis zur Seite 391 ein Anlagenverzeichnis. Dieses ist die Basis für die Zuordnung der Anlagenpositionen in der Eröffnungsbilanz per 01.01.2020! Aber auch für die Zuordnung der Sonderposten in der Passiva!
Ist die Erstellung einer Eröffnungsbilanz 2020 mit ausschließlich diesen externen Daten überhaupt möglich?
Antwort: JA! Alle nötigen Globalzahlen sind vorhanden!
In welchen Bereichen können nur die Globalzahlen in die Bilanz aufgenommen werden, wobei Details nur vor Ort behandelt werden können?
Drei Schritte für die Erstellung der Eröffnungsbilanz sind zu tun:
Der Rechnungsabschluss 2019 der Stadtgemeinde Gänserndorf ist hervorragend gemacht worden.
Basis für das langfristige Vermögen ist das Anlagenverzeichnis.
Der Autor weist in den Legenden auf die Seiten dieser Quelle hin. Für einen Nachvollzug der Erstellung dieser Eröffnungsbilanz ist das Herunterladen der Quelle von der Webseite der Stadtgemeinde Gänserndorf unter dem nachstehenden Link erforderlich!
https://www.gaenserndorf.at/dokumente/rechnungsabschluss-2019/
Hinweis: pdf-Datei mit 7 MB
In der Aktiva (Vermögen, Investition, Mittelverwendung) steckt das Geld der Gemeinde!
Die Passiva (Kapital, Finanzierung, Mittelaufbringung) enthält nur Rechnungsziffern!
Sie geben Auskunft darüber, von wem das Kapital stammt:
Erläuterungen zur Aktiva:
Anmerkungen zum Anlagenverzeichnis:
Wie in der Legende ausgeführt, ist der Begriff "Stand zu Beginn des Finanzjahres" unklar und verwirrend! Man sollte diese Spalte umbenennen in "AW zum Anschaffungszeitpunkt"!
Weiter wird angeregt, der Darstellung eine Spalte "Restnutzungsdauer" hinzuzufügen!
Gemäß der Restnutzungsdauer wird die Abschreibung ab dem Jahr 2020 berechnet!
Gänserndorf kann für jede Position einen Anschaffungswert vorlegen! Offenbar ist den Städten schon seit langem das Führen eines Anlagenverzeichnisses vorgeschrieben worden! Dies erweist sich nun als großer Vorteil! Bei den kleinen und mittleren Gemeinden ist dies leider verabsäumt worden!
Die Passiva gibt Auskunft über die Finanzierung der Gemeinde.
Grob werden zwei Arten unterschieden:
Anmerkung: Nach Ansicht des Autors könnten auch nicht in Geld gedeckte Rücklagen aus der Kameralistik in die Eröffnungsbilanz aufgenommen werden!
Nach dem Grundsatz: Alles was erwirtschaftet worden ist, kann in die Doppik übernommen werden! Auch diese Rücklagen würden das Eigenkapital erhöhen!
Aber zu welcher Kategorie zählen die Sonderposten (alias "Kapitaltransfers" vulgo "Investitionszuschüsse") ?
Sind sie Eigen-oder Fremdkapital?
Für den Autor zählen die Sonderposten zum Eigenkapital! Denn diese sind Geschenke von Dritten an die Gemeinde! Und Geschenke gehen in das Eigentum des Beschenkten über!
Die Deutschen sehen diese Sache genau so! Punkt.
Erläuterungen zu den Sonderposten (Subventionen, Investitionszuschüssen, Kapitaltransfers):
Das nachstehende Bild zeigt zusammenfassend das Ergebnis:
Erläuterungen: