Sehr geehrte Damen und Herren!
Herzlich willkommen! Diese Seite ist konzipiert vor allem für die weiblichen und männlichen "Kämmerer" in den österreichischen Gemeinden. Gedacht als massive Unterstützung für die Hauptverantwortlichen in kleinen und mittleren Gemeinden bei der nicht vermeidbaren Umstellung der Kameralistik auf die Doppik.
Denn diese Umstellung ist eine große Herausforderung mit enormer (zusätzlicher) Arbeitsbelastung, die in kleinen und mittleren Gemeinden nur von wenigen Schultern getragen werden. Viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unterschätzen möglicherweise diese Herausforderung.
Oder rechnen insgeheim damit, dass die Umstellung gar nicht kommen wird. Denn auf den Webseiten ihrer hoch dotierten Interessensvertreter wie Städtebund oder Gemeindebund ist derzeit (Jänner 2017) so gut wie nichts zu diesem Thema zu finden.
Die Schweizer Kommunen buchen schon seit über 30 Jahren doppisch. Die meisten Länder und Gemeinden in Deutschland haben bereits ihr Rechnungswesen umgestellt oder sind mitten drin in diesem Prozess (wie zB Baden-Württemberg). Und Österreich will mit einem 300 Jahre alten Rechnungssystem weitermachen?
Wie sieht die Unterstützung aus?
Diese Webseite bietet drei Systemleitfäden zur Umstellung der Kameralistik auf die Doppik für österreichische Gemeinden an.
[Wissensstand Ende Juni 2017]
Nachstehend ist die Schlagzeile der Zeitschrift "Kommunal" vom 21. Juni 2017 zu lesen:
[Autor: Konrad Gschwandtner. Er ist Fachreferent der Abteilung Recht und Internationales beim Österreichischen Gemeindebund]
"Zeitplan nimmt Konturen an
Die Pilotprojekte sind abgeschlossen und fließen nun in die anstehende Novelle zur VRV 2015 ein. Die Landesgesetzgeber können ab Herbst/Winter 2017 tätig werden, danach kann die Anpassung der EDV-Programme und ab Mitte 2018 die Schulung der Gemeindemitarbeiterinnen und -mitarbeiter starten."
"Im Sommer 2017 werden die Weichen für die konkrete Umsetzung des neuen Haushaltsrechts für Länder und Gemeinden gestellt. Der Finanzminister wird (im Einvernehmen mit der Rechnungshof-Präsidentin) eine gemeinsam mit Ländern und den Gemeindebünden verhandelte Novelle zur neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV 2015) erlassen. Die VRV 2015 wurde von Experten des Bundesministeriums für Finanzen, des Rechnungshofes, aller Länder und von Gemeinde- und Städtebund in unzähligen Arbeitsgruppensitzungen ausgearbeitet. Da jedoch großer Zeitdruck für die Erlassung der VRV 2015 bestand, konnte keine „Feinprüfung“ insbesondere des Kontenplanes (mit dem Ziel einer weitgehenden Vereinheitlichung der Verbuchung) und der umfangreichen Beilagen der VRV hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzbarkeit in der Buchhaltung, im Budgetvollzug und bei der Ausweisung der Ergebnisse im Rechnungsabschluss wie auch im Voranschlag durchgeführt werden. Die nötige Novelle wird somit eine Reihe inhaltlicher Anpassungen enthalten und aller Voraussicht nach auch einen neuen gemeinsamen Zeitpunkt für das Inkrafttreten vorsehen:"
Zu diesem Artikel von Kommunal:
Anmerkungen des Autors dieser Webseite zu diesem Artikel:
1. Es klingt wie eine Verhöhnung, wenn da geschrieben wird, dass "wegen großen Zeitdrucks" "keine Feinprüfung" der Verordnung erfolgen konnte! "Geschwindigkeit" vor "Genauigkeit"? Das darf doch nicht wahr sein! Eine so wichtige und komplizierte Materie als "Versuchsballon"? Das haut mich um! Es ist nicht vorstellbar, dass unser großartiger Finanzminister Dr. Hans-Jörg Schelling dies so wollte!! Damit haben ihm seine Beamten einen wahren "Bärendienst" erwiesen!
2. Die Bundesländer, Städte-und Gemeindebund sind nun offensichtlich doch auf den "fahrenden VRV-Zug" aufgesprungen. Haben die Länder mittlerweile auf die Prüfung der VRV durch den Verfassungsgerichtshof verzichtet? Sind die Vertreter im Städte- und Gemeindebund doch zur Erkenntnis gelangt, dass an der Kommunalen Doppik kein Weg vorbei führt?
Welche wichtigen Dinge sind in der Novelle zur VRV nach Ansicht des Autors noch zu berücksichtigen?
Weiter aus dem Artikel von "Kommunal":
Viele der sicherlich herausfordernden Fragestellungen, die das neue Haushaltswesen mit sich bringen wird (z. B. die Ermittlung von Rückstellungen für Abfertigungen, Jubiläen oder Pensionen, die Darstellung und Bewertung von Finanzaktiva wie etwa Wertpapieren sowie generell die Abschlussbuchungen zum Jahresende), sind derzeit noch in Diskussion.
Der genaue Zeitplan für das Erlassen der Novelle zur VRV 2015 ist noch nicht ganz klar, zumal zuletzt auch die Statistik Austria bezüglich der Maastricht-Berechnungen einige Änderungsvorschläge formuliert hat.
Angesichts der Neuwahlen ist jedoch mit dem Erlassen der Novelle durch Finanzminister Schelling spätestens im September zu rechnen. Legistisch gesehen kommen anschließend die Landesgesetzgeber zum Zug, speziell in jenen Bereichen, wo mangels Regelungskompetenz des Finanzministers die VRV 2015 nicht greift bzw. Regelungen aus der VRV 1997 nicht in die VRV 2015 übernommen wurden (z. B. wann ein ausgeglichener Haushalt vorliegt oder wenn es darum geht, einzelne Investitionsprojekte, etwa den Bau eines Kindergartens, transparent darzustellen).
Anmerkungen dazu:
- viele wichtige Fragen sind jetzt erst in "Diskussion"!!?? Warum erst jetzt??
- die späten "Wünsche" der Statistik Austria betreffen womöglich die "Querschnittsrechnung". Das bedeutet wahrscheinlich eine mühselige Überarbeitung dieses großartigen Instruments!
- Der Finanzminister wird erst im September 2017 die Novelle erlassen! Diese Novelle ist längst überfällig! Der Autor hatte bereits im Jänner 2016 eine Novellierung gefordert! Denn bereits beim erstmaligen Durchlesen der VRV war ihm aufgefallen, dass Vieles nicht oder ungenügend geregelt ist.
- Danach dürfen die Länder Landesgesetze ergänzend zur VRV beschließen. Womöglich jedes Bundesland ein eigenes! Dann ist das Chaos perfekt!
- Und erst dann dürfen die Systemanalytiker und Programmierer der einzelnen Softwareanbieter ans Werk gehen! Obwohl viele von diesen behaupten, dass sie in der Lage wären, die VRV 2015 sofort programmtechnisch umzusetzen! Obwohl noch soviel fehlt! Welch ein Wunder können diese vollbringen!
Wie aus der Abbildung ersichtlich, soll die Umstellung des Rechnungswesens für die österreichischen Kommunen bis spätestens 01.01.2019 bzw. 01.01.2020 erfolgen.
Es empfiehlt sich nach Ansicht des Autors den Umstellungszeitpunkt um ein Jahr vorzuverlegen.
Welche Kernelemente prägen das neue Rechnungswesen?
Diese 3 Elemente zeichnen das neue kommunale Rechnungswesen aus:
1. Bilanz
2. Ergebnisrechnung (Gewinn-und Verlustrechnung)
3. Finanzrechnung (Zahlungsstromrechnung)
Was behandeln die drei Systemleitfäden?
Drei zentrale Aufgaben sind im Rahmen der Umstellung zu bewältigen:
1. Erfassung und Bewertung der Sachanlagen
2. Beherrschung der Doppik
3. Auswertung und Analyse der Daten